Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Benötige ich für Physiotherapie ein Rezept?

 

Ja. Für physiotherapeutische Behandlungen ist grundsätzlich eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Dies gilt für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, da Physiotherapie im Rahmen der Heilmittelversorgung weisungsgebunden erfolgt.

 


Behandeln Sie gesetzlich Versicherte?

 

Ja. Unsere Praxis ist für alle gesetzlichen Krankenkassen sowie die Berufsgenossenschaften (BG) zugelassen.
Die Behandlung erfolgt auf Grundlage eines gültigen Kassenrezepts.

 


Behandeln Sie Privatpatienten und Beihilfeberechtigte?

 

Ja. Wir behandeln Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler auf Basis eines ärztlichen Privatrezepts.

 


Wie erfolgt die Abrechnung bei Privatpatienten?

 

Die Abrechnung erfolgt privat nach unserer gültigen Preisliste.


Alle erbrachten Leistungen (z. B. KG, MT, MLD, KGG) werden 

transparent und einzeln auf der Rechnung ausgewiesen.

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. den Beihilfevorschriften. Abweichungen sind möglich und liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.

 


Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten vollständig?

 

Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. In der Regel fällt eine gesetzliche Zuzahlung an, sofern keine Befreiung vorliegt.

Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten hängt die Erstattung von Ihrem persönlichen Tarif ab. Eine vollständige Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.

 


Was muss auf dem Rezept stehen?

 

Für eine korrekte Terminplanung und Abrechnung muss die Verordnung folgende Angaben enthalten:

  • Ausstellungsdatum

  • Verordnetes Heilmittel (z. B. KG, MT, MLD o. Ä.)

  • Anzahl der Behandlungseinheiten

  • Behandlungsfrequenz pro Woche

  • Persönliche Daten des Patienten

 


Kann ich auch ohne Rezept behandelt werden?

 

Eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung ist im Bereich der Heilmittelversorgung nicht möglich.
Ergänzende Angebote, Trainings oder Präventionsleistungen können ggf. als Selbstzahlerleistungen genutzt werden.

 


Was passiert, wenn meine Versicherung nicht vollständig erstattet?

 

Sollten Rückfragen oder Schwierigkeiten bei der Erstattung auftreten, unterstützen wir Sie gerne bei der sachlichen Klärung gegenüber Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.
Diese Unterstützung stellt keine Rechtsberatung dar.

 


Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

 

Sie können Ihren Termin telefonisch oder über unser Kontaktformular vereinbaren.
Bitte halten Sie bei der Anfrage die relevanten Angaben Ihres Rezepts bereit.

 


Behandeln Sie auch Arbeits- oder Wegeunfälle?

 

Ja. Wir behandeln Patientinnen und Patienten mit 

Verordnungen der Berufsgenossenschaften (BG).