Informationen für Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Unsere Physiotherapiepraxis behandelt Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler auf Grundlage einer ärztlichen Privatverordnung für Physiotherapie.
Voraussetzungen für die Behandlung
Für die Durchführung physiotherapeutischer Leistungen ist auch bei Privatpatienten eine gültige ärztliche Verordnungerforderlich, da wir im
Rahmen der Heilmittelversorgung weisungsgebunden arbeiten.
Sobald Ihnen ein Privatrezept vorliegt, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen – telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Wichtige Angaben auf Ihrer Verordnung
Bitte halten Sie bei der Terminvereinbarung folgende Informationen bereit:
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Ausstellungsdatum der Verordnung
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Verordnetes Heilmittel (z. B. Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT), Manuelle Lymphdrainage (MLD), KGG o. Ä.)
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Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten
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Empfohlene Behandlungsfrequenz pro Woche
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Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum)
Diese Angaben sind notwendig, um Ihre Behandlung fachgerecht zu planen und korrekt abzurechnen.
Abrechnung & Kostenerstattung
Die Abrechnung erfolgt privat nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle erbrachten Leistungen werden auf der Rechnung transparent und einzeln ausgewiesen.
Die Erstattung der Behandlungskosten richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. den geltenden Beihilfevorschriften. Abweichungen zwischen Rechnungsbetrag und Erstattung sind möglich und liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.
Wir empfehlen daher, die Erstattungsmodalitäten vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu klären.
Unterstützung bei Rückfragen
Sollten im Einzelfall Rückfragen zur Rechnung oder zur Erstattung auftreten, unterstützen wir Sie gerne bei der sachlichen Klärung.
Bitte beachten Sie: Diese Unterstützung stellt keine rechtliche Beratung dar.
Honorarvereinbarung/Preise
Beidl Physiotherapie

